Wolfgang Dworschak

 

Schulbegleitung/ Schulassistenz

 

Die Schulbegleitung/ Schulassistenz bezeichnet eine Einzelfallmaßnahme der Eingliederungshilfe und stellt einen Teil der Offenen Hilfen in der Sonder- und  Heilpädagogik dar. Während sich die Schulbegleitung für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung über das SGB XII (§ 54) begründet, kommt bei Kindern und Jugendlichen mit Autismus das SGB VIII (§ 35a) zur Anwendung.

Schulbegleiter/ Schulassistenten sind Personen, „die Kinder und Jugendliche überwiegend im schulischen Alltag begleiten, die auf Grund besonderer Bedürfnisse im Kontext Lernen, Verhalten, Kommunikation, medizinischer Versorgung und/ oder Alltagsbewältigung der besonderen und individuellen Unterstützung bei der Verrichtung unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Tätigkeiten bedürfen“ (Dworschak 2010, 133f.).

Grundsätzlich sind drei Einsatzbereiche für Schulbegleiter/ Schulassistenten auszumachen: Zum Ersten unterstützen sie Schüler mit schwerer Behinderung bzw. progredienten Krankheiten im Kontext (medizinischer) Pflege während der Schulzeit. Zum Zweiten unterstützen sie Schüler im Kontext einer integrativen Beschulung und zum Dritten sollen sie Schülern den Besuch eines Förderzentrums ermöglichen bzw. sie hierbei unterstützen.

Neben den Bezeichnungen ‚Schulbegleiter’ und ‚Schulassistent’ finden sich noch die Begriffe ‚Integrationshelfer’, ‚Individualbetreuer’ oder ‚Schulhelfer’, die zumeist synonym verwendet werden. Der etymologischen Bedeutung nach könnte es sich anbieten, im Hinblick auf eine Begleitung im Rahmen des Förderschulbesuchs den Begriff Schulbegleiter und im Hinblick auf eine integrative Beschulung den Terminus Integrationshelfer zu verwenden. An dieser Stelle soll allerdings für den durchgängigen Gebrauch des Begriffs ‚Schulbegleiter’/ ‚Schulassistent’ plädiert werden, da dieser die individuelle Begleitung/ Assistenz einzelner Schüler, mit dem Ziel diese in die allgemeine Schule zu integrieren bzw. deren Schulbesuch in einem Förderzentrum zu ermöglichen, adäquat beschreibt. Eine Differenzierung vor dem Hintergrund des Regel- bzw. Förderschulbesuchs erscheint zwar möglich, aber nicht notwendig.

Die Personengruppe der Schulbegleiter/ Schulassistenten ist trotz gewisser inhaltlicher Nähe von der Personengruppe der ‚schulischen Pflegekräfte’, wie sie bspw. in den bayerischen Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung eingesetzt werden, zu unterscheiden. Während Schulbegleiter/ Schulassistenten als Einzelfallmaßnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe genehmigt werden, sind schulische Pflegekräfte nicht „ad personam“ eingesetzt, sondern werden im Rahmen der Stundenzuweisung an die Schulen zugeteilt und „übernehmen pflegerische Aufgaben und gegebenenfalls unterstützende Hilfestellungen, die in einer oder in mehreren Klassen oder Gruppen anfallen“ (§ 40 Abs. 1 VSO-F).

Die Grundlage für die Genehmigung von Schulbegleitung/ Schulassistenz stellt ein besonderer Betreuungsbedarf dar, dem die Schule im Rahmen ihrer Möglichkeiten nicht gerecht werden kann (vgl. Rumpler 2004, 140). Dieser besondere Betreuungsbedarf kann in ganz unterschiedlichen Bereichen vorliegen. So sind besonders die Bereiche Verhalten, Kommunikation und Alltagsbewältigung, aber auch die Aspekte Lernen, medizinische Versorgung und Pflege zu nennen (vgl. Beck, Dworschak, Eibner 2010, 247).

Die Maßnahme der Schulbegleitung/ Schulassistenz ist von den Eltern zu beantragen. Die Schulbegleiter/ Schulassistenten werden entweder direkt von den Eltern (Eltern-Arbeitgebermodell), von sonder- und heilpädagogischen Diensten oder vom Schulträger angestellt. Diese unterschiedlichen Anstellungssituationen implizieren weitreichende, unterschiedliche arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen, die durchaus kritisch zu sehen sind, so dass eine bereits beginnende Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen für die Schulbegleitung/ Schulassistenz dringend angezeigt ist und zukünftig weiter vorangetrieben werden sollte (vgl. Beck, Dworschak, Eibner 2010, 251f.; Dworschak 2010, 132).

Die Schulbegleitung/ Schulassistenz wird bewilligt, wenn sie als „Hilfe zur angemessenen Schulbildung“ (§ 54 SGB XII) „erforderlich und geeignet … (ist; W.D.), dem behinderten Menschen den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht zu ermöglichen oder zu erleichtern“ (§ 12 EinglHVO).

Im Hinblick auf die Angemessenheit der Schulbildung kam es in der Vergangenheit und kommt es bis dato immer wieder zum Streit über die Frage, ob ein Antrag auf Schulbegleitung/ Schulassistenz über den Wunsch einer integrativen Beschulung ausreichend begründet werden kann (vgl. Dworschak 2010, 132). Dies dürfte sich jedoch aller Voraussicht nach mit den alsbald zu erwartenden „neuen“ Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur sonderpädagogischen Förderung und der damit einhergehenden Novellierung der länderspezifischen Schulgesetze relativieren. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass dem Elternwillen vor dem Hintergrund der Umsetzung der UN-Behindertenrechtekonvention in Fragen der Schul(form)wahl zukünftig mehr Bedeutung beigemessen wird. In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass die Bedeutung der Schulbegleitung/ Schulassistenz auf Grund einer erhöhten Integrationsquote in naher Zukunft noch zunehmen wird.

Im Hinblick auf die Bewilligung einer Schulbegleitung stellen darüber hinaus die Erforderlichkeit und die Geeignetheit der jeweiligen Hilfe die zentralen Kriterien dar. Dabei wird eine Hilfe als erforderlich angesehen, wenn das Kind ansonsten nicht am Unterricht teilnehmen könnte (vgl. Hohage 2003, 81). Darüber hinaus erscheint eine Maßnahme dann als geeignet, wenn mit ihr der angestrebte Erfolg erreicht werden kann bzw. wenn hierzu Aussicht auf Erfolg besteht (vgl. ebd., 81 f.).

Der Forschungsstand zum Bereich Schulbegleitung/ Schulassistenz ist bis dato gering (vgl. Dworschak 2010, 134). Bislang liegt kein wohldefiniertes und umfassendes Konzept für die Schulbegleitung/ Schulassistenz vor. So gehen die Ansichten über die Aufgaben- und Tätigkeitsfelder der Schulbegleiter/ Schulassistenten weit auseinander. Während aus formal-juristischer Perspektive immer wieder darauf aufmerksam gemacht wird, dass Schulbegleiter/ Schulassistenten keine „Zweitlehrer“ (Bay. StMUK & VdbB 2008, 5) sind, fällt es in der Praxis nicht leicht bzw. erscheint es nicht sinnvoll zwischen pflegerisch-psychosozialer Unterstützung und pädagogisch-unterrichtlicher Tätigkeit eine trennscharfe Grenze zu ziehen (vgl. Dworschak 2010, 132f.). In den bisherigen Studien zur Schulbegleitung/ Schulassistenz hat sich gezeigt, dass die Schulbegleiter/ Schulassistenten ein äußerst heterogenes Tätigkeitsspektrum haben. Die vielfältigen Tätigkeiten reichen von gänzlich alltagspraktischen bis hin zu eindeutig pädagogisch-unterrichtlichen Aufgaben (vgl. Bacher, Pfaffenberger, Pöschko 2007, 29f.; Beck, Dworschak, Eibner 2010, 248f.; Wohlgemuth 2009, 66f.). Eine Begrenzung der Schulbegleitung/ Schulassistenz auf außerunterrichtliche Tätigkeiten erscheint in der Praxis nicht realistisch (vgl. Beck, Dworschak, Eibner 2010, 252).

Im Hinblick auf das heterogene und zum Teil sehr anspruchsvolle Tätigkeitsfeld der Schulbegleiter/ Schulassistenten rückt des Weiteren die Frage nach der Qualifikation bzw. Qualifizierung von Schulbegleitern/ Schulassistenten in den Fokus. In Bayern ist bislang eine (pädagogische bzw. pflegerische) Qualifikation von Schulbegleitern/ Schulassistenten im integrativen Kontext aus formal-juristischer Perspektive nicht vorgesehen (vgl. Bay. StMUK & VdbB 2008, 4). Dies ist angesichts der z. T. sehr anspruchsvollen Tätigkeiten im Rahmen einer Schulbegleitung/ Schulassistenz als kritisch zu sehen. Hier gilt es zukünftig je nach Anforderungsprofil, das sich aus dem besonderen Betreuungsbedarf des zu begleitenden Kindes bzw. Jugendlichen ergibt, eine differenzierte Betrachtung und Bewertung anzustreben. Bei der Schulbegleitung/ Schulassistenz am Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistig Entwicklung bspw. entscheidet der Kostenträger über eine „ggf. notwendige berufliche Qualifikation“ (Bay. StMUK & VdbB 2009, 2). So ist an dieser Stelle nachdrücklich dafür zu plädieren, dass die Frage der Qualifikation von Schulbegleitern/ Schulassistenten vor dem Hintergrund des individuellen Betreuungsbedarfs des zu begleitenden Kindes gesehen wird. So ist durchaus denkbar, dass eine Schulbegleitung/ Schulassistenz, die sich überwiegend auf Hilfe und Unterstützung in der Alltagsbewältigung bezieht, keiner einschlägigen Qualifikation im pädagogischen oder pflegerischen Bereich bedarf. So muss aber ebenso denkbar sein, dass eine Schulbegleitung, die sich primär durch den Kontext Verhalten(sauffälligkeit) begründet, einer einschlägig fachlichen Qualifikation bedarf, was naturgemäß höhere Personalkosten nach sich zieht. Während dies im Bereich der medizinischen Pflege und Versorgung seit langem üblich ist, stellt ein solches Vorgehen im Hinblick auf Verhaltensauffälligkeiten eher noch die Ausnahme dar. Grundsätzlich könnte zwischen nicht einschlägig qualifizierten Zivildienstleistenden/ FSJ-Kräften und Hilfskräften auf der einen Seite, qualifizierten Hilfskräften (mit Helferausbildung) und Fachkräften auf der anderen Seite unterschieden werden. Im Hinblick auf die erste Gruppe gilt es über geeignete (Grund-)Qualifizierungsmöglichkeiten für angehende oder bereits tätige Schulbegleiter/ Schulassistenten nachzudenken. In Thüringen startete im Mai 2009 ein Modellprojekt zur Qualifizierung von Schulbegleitern/ Schulassistenten im integrativen Kontext (Projekt QuaSi), mit dem Ziel ein detailliertes Curriculum zu erarbeiten, um somit eine einheitliche Grundqualifikation für die Schulbegleiter zu sichern (vgl. www.ibs-thueringen.de). Im Hinblick auf die zweite Gruppe stellen sich ausgehend von der jeweiligen Qualifikation Fragen der Weiterbildung, die der besondere Betreuungsbedarf des zu begleitenden Schülers begründet bzw. die von Schulbegleitern/ Schulassistenten gewünscht wird (vgl. Beck, Dworschak, Eibner 2010, 249f.).

Abschließend ist angesichts der wachsenden Bedeutung von Schulbegleitung/ Schulassistenz auf ein erhebliches Forschungsdesiderat hinzuweisen, was noch offene Fragen z. B. nach der Auswirkung von Schulbegleitung/ Schulassistenz auf das Interaktionsgeflecht der am Unterricht Beteiligten und die Wirksamkeit von Schulbegleitung/ Schulassistenz betrifft.

 

Literatur

Bacher, J.; Pfaffenberger, M.; Pöschko, H.: Arbeitssituation und Weiterbildungsbedarf von Schulassistent/innen. Endbericht. Linz 2007. Online verfügbar unter: http://www.soz.jku.at/ Portale/Institute/SOWI_Institute/Soziologie/aes/content/e4742/Endberichtganz.pdf; zuletzt abgerufen am 23.09.2009.

Bayer. StMfUK/ VdbB (Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus; Verband der bayerischen Bezirke): Einsatz von Integrationshelfern/innen an Grund- und Hauptschulen bei der Beschulung von Schülern/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. München 2008. Online verfügbar unter: http://www.km.bayern.de/imperia/md/content/pdf/schulen/foederschule/ integrationshelfer/empfehlungen_bezirk_km_integrationshelfer.pdf; zuletzt abgerufen am 02.12.10.

Bayer. StMfUK/ VdbB: Einsatz von Schulbegleitern/innen an Förderschulen bei der Beschulung von Schülern/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Sinne des § 54 Abs. 1 Satz1 Nr. 1 SGB XII. München 2009 (unveröff. Manuskript).

Beck, C.; Dworschak, W.; Eibner, S.: Schulbegleitung am Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. In: Zeitschrift für Heilpädagogik 61(2010)7, 244-254.

Dworschak, W.: Schulbegleiter, Integrationshelfer, Schulassistent? Begriffliche Klärung einer Maßnahme zur Integration in die Allgemeine Schule bzw. die Förderschule. In: Teilhabe 49(2010)3, 131-135.

EinglHVO (Eingliederungshilfe-Verordnung vom 27.12.03). Online verfügbar unter: http://www.sadaba.de/GSBT_EinglHVO.html; zuletzt abgerufen am 02.12.2010.

Hohage, R.: Rechtliche Ansprüche bei der Beschulung. In: BV Hilfe für da autistische Kind; VDS (Hrsg.): Autismus macht Schule. Der Berichtsband über die gleichnamige Fachtagung 2003 in Dresden. Würzburg 2003, 78-83.

Rumpler, F.: Erziehung und Unterricht von Kindern mit autistischem Verhalten. In: Zeitschrift für Heilpädagogik 55(2004)3, 136-141.

VSO-F (Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung vom 11.9.2008). Online verfügbar unter: http://by.juris.de/by/gesamt/ SoPaedVoSchulO_BY_2008.htm#SoPaedVoSchulO_BY_2008_rahmen; zuletzt abgerufen am 02.12.10.

Wohlgemuth, K.: Schulbegleitung in Thüringen – Rahmenbedingungen, Aufgaben und Belastungen. Friedrich-Schiller-Universität (unveröffentlichtes Manuskript, Diplomarbeit) Jena 2009.

 

Kontakt:

Dr. Wolfgang Dworschak

dworschak@lmu.de

http://www.edu.lmu.de/geistigbehindertenpaedagogik/forschung/forsch_projekte/schulbegleitung/index.html

 

03.12.2010

 

Quellenverweis: http://www.inklusion-lexikon.de/Schulbegleitung_Dworschak.php