Kerstin Ziemen

Kompetenz

Der ursprünglich aus dem Lateinischen entwandte Begriff „competentia“ von „competere“, wurde zunächst ausschließlich in der Bedeutung von „Zusammentreffen“ (z.B. bei der Konstellation von Gestirnen) gebraucht. (vgl. Ritter/Gründer 1976, 918). Der Kompetenzbegriff im römischen, gemeinen und kanonischen Recht bezeichnet seit dem 13. Jh. „die jemandem zustehenden Einkünfte, den notwendigen Lebensunterhalt, besonders den Notbedarf eines Klerikers“ (Ritter/Gründer 1976, 917). Im 19. Jh. dann ist der Begriff in der deutschen Militärsprache bzw. in militärrechtlichen Bestimmungen zu finden. Er bezeichnet all das, was „Teilen oder Angehörigen des Heeres und der Marine an Geld, Naturalien, Unterkunft, Bekleidung usw. gewährt werden muß. Die verschiedenen Kompetenzen, wie etwa `Löhnungs-Kompetenz`, `Feld-Kompetenz`, `Marsch-Kompetenz` wurden im Haushalt des Heeres geregelt“ (ebd. 919). Damit kennzeichnete „Kompetenz“ etwas, „was einer zur Nothdurfft“ (ebd.) hat oder braucht. Im öffentlichen Recht schließlich gebrauchten die römischen Gelehrten den Begriff nicht als Substantiv „competentia“, sondern nur als Adjektiv „competens“, welches soviel hieß wie: „zuständig, befugt, rechtmäßig, ordentlich zu sein“. Dieses Adjektiv wurde auf einen Einzelnen (i.d.R. Beamten) bezogen und kennzeichnete ihn persönlich als „geeignet bzw. zuständig“. Damit näherte man sich der noch heute gebräuchlichen Bedeutung des „fähig oder zuständig sein“ für Etwas oder Jemanden.

Die Betrachtung des Begriffes im Spiegel verschiedener Wissenschaften, wie z.B. der Biologie, Immunologie oder Zoologie, erbringt, neben den oben angeführten Bedeutungen von „fähig- oder befugt sein“, die Erweiterung der Bedeutungen auf das „Erwerben“ oder den „Verlust“ von Kompetenzen. Angenommen werden kann, dass spätestens damit die noch heute gebräuchliche Bedeutung von „Kompetenz“ im Sinne eines Merkmals oder einer Eigenschaft, die man erwerben oder verlieren kann, einhergegangen sein musste.

Im Konzept der Psychologen Vorwerg/Schröder (1980, 126 ff.) stellen Kompetenzen das Verhältnis zwischen Anforderungsstruktur gesellschaftlicher Tätigkeit und verfügbaren Funktionspotenzen (Handlungsregulation) dar. „Kompetenz“ umfasst damit ein spezifisches „Vermögen“ bzw. einen Komplex von Fähigkeiten (Handlungsregulation, Emotionsregulation, Selbstreflexion), der nicht ausschließlich als „individuell“ oder „naturgegeben“, sondern bezüglich der Anforderungsstruktur an das Subjekt/den sozialen Akteur betrachtet und beurteilt werden muss. Noch spezifischer fasst der Soziologe Pierre Bourdieu den Begriff, indem er wie folgt definiert:

„Kompetent sein heißt, das Recht und die Pflicht zu haben, sich mit etwas zu befassen. ...das wirkliche Gesetz...ist das Gesetz, daß politische Kompetenz, Sachkompetenz, wie alle Kompetenzen eine soziale Kompetenz ist. Das bedeutet nicht, daß es keine Sachkompetenz gäbe, aber es heißt, daß die Neigung, das zu erwerben, was man Sachkompetenz nennt, um so größer ist, je mehr soziale Kompetenz man hat, das heißt, je mehr man sozial als würdig und also als verpflichtet anerkannt ist, diese Kompetenz zu erwerben“ (Bourdieu 1993, 227/228).

Damit verweist Bourdieu auf die innerhalb des Phänomens aufscheinenden Aspekte, wie Befugnis, Zuständigkeit, Verpflichtung, aber auch Vermögen und Fähigkeit, insbesondere aber darauf, durch Anerkennung und Hervorhebung dessen, was einen Menschen auszeichnet. In Anlehnung an Bourdieu’s Konstruktion des Kapitals (sozial, kulturell) können Kompetenzbereiche auf verschiedenen Ebenen differenziert werden:

a)      Kompetenzen als Fähigkeiten, als Vermögen einer Person (z.B. zu handeln, tätig zu werden, zu reflektieren)

b)      Kompetenzen (objektiviert) über geschaffene Produkte

c)      Kompetenzen über Abschlüsse, Zertifikate, Zeugnisse, Titel

d)      Kompetenzen über Zugehörigkeiten zu sozialen Gruppen, Gemeinschaften, Institutionen; Kompetenzen über Rolle und Position in einem sozialen Raum.

 

 

Literatur:

Bourdieu, P.: Soziologische Fragen. Frankfurt am Main 1993.

Ritter, J. / Gründer, K.: Historisches Wörterbuch der Philosophie. Band 4, I-K. Stuttgart 1976.

Vorwerg, M. / Schröder, H.: Persönlichkeitspsychologische Grundlagen interpersonalen Verhaltens, Leipzig 1980.

Ziemen, K.: Das bislang ungeklärte Phänomen der Kompetenz. Kompetenzen von Eltern behinderter Kinder. Butzbach/Griedel 2002.

 

Kontakt:

Univ.-Prof.’in Dr. Kerstin Ziemen

kziemen@uni-koeln.de

19.02.2009

 

Quellenverweis: http://www.inklusion-lexikon.de/Kompetenz_Ziemen.php